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Forderungsmanagment

Das Forderungsmanagment stellt an sich kein eigenes Rechtsgebiet dar, aber in der Praxis bildet es einen nicht unwesentlichen Teil der anwaltlichen Arbeit.

Ein Gläubiger hat gegen einen Schuldner einen Anspruch auf eine Geldforderung, sei es aus einem Mietverhältnis, aus einem Arbeitsverhältnis, einem Kaufvertrag oder erbrachten Dienstleistungen. An sich ist die Forderung klar und der Anspruch wohl auch berechtigt, aber der Schuldner zahlt nicht. Was ist zu tun?

 

Sofern der Schuldner auch nach außergerichtlichen Mahnungen nicht zahlt, wird es notwendig sein, einen Titel in Form eines Urteils oder eines Vollstreckungsbescheides zu erlangen. Mit Hilfe eines solchen Titels können dann verschiedene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden, wie die Pfändung von Arbeitseinkommen oder das Bankkonto, es kann die Abgabe einer Vermögensauskunft verlangt werden oder die Ansprüche des Schuldners gegen sonstige Dritte gepfändet werden.

 

Es geht um die Durchsetzung und die Beitreibung von berechtigten Forderungen.

 

Im Rahmen des Forderungsmanagments spielt es aber auch eine große Rolle zunächst wesentliche Informationen über den Schuldner einzuholen. Es muss ggf. eine aktuelle Anschrift ermittelt werden oder man holt vor Einleitung von gerichtlichen Maßnahmen eine Bonitätsauskunft vom Schuldner ein. Es gibt viele Erkenntnisquellen, welche durch unsere Erfahrung ausgeschöpft werden können. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, aber eine konsequente Verfolgung des  Schuldners steigert die Erfolgsaussichten zur Beitreibung der Forderung.

 

 

Die Anwaltskanzlei Anger übernimmt all dies mit dem Ziel, Ihnen schnellstmöglich dazu zu verhelfen, dass Sie über Ihr Geld wieder verfügen können.