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Anwalt für Immobilienrecht

Das Immobilienrecht gliedert sich in Rechtsbereiche, bei denen entweder die Umgestaltung, Erwerb bzw. Veräußerung einer Immobilie oder deren Nutzung im Vordergrund stehen. 

Wer nicht zur Miete wohnt wird meist selbst Haus- und Grundstückseigentum besitzen. Auch wenn in diesem Fall nicht die strengen Vorgaben des Mietrechts gelten, so ist auch hier rechtliche Beratung notwendig, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von Eigentumswohnungen, Häusern oder sonstigen Grundstücken geht.

Gerade Eigentumswohnungen stellen aus rechtlicher Sicht immer wieder neue rechtliche Fragen. Das Zusammenspiel der Wohnungseigentümergemeinschaft, des Verwalters und der Eigentümer selbst, kann zu Spannungen führen. Was muss bei einer Versammlung der Wohnungseigentümer beachtet werden? An wen muss der Eigentümer Hausgeld zahlen? Ist die Verwaltungsabrechnung korrekt? Welche Aufgaben hat ein Verwaltungsbereirat? Wo ist der Unterschied von Gemeinschaft- und Sondereigentum?

Viele Fragen, die eine kompetente Antwort erfordern. Als Fachanwalt für Miet und Wohnungseigentumsrecht können diese Antworten von Rechtsanwalt Anger gegeben werden. Dazu auch in folgenden Bereichen:

 

Schlüsselübergabe einer Immobilie

  • Prüfung und Erstellung von Gemeinschaftsordnungen
  • Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen
  • Prüfung und Erstellung von Verwalterverträgen für Wohnungseigentumsgemeinschaften und Sondereigentum
  • Hausgeldabrechnungen
  • Verwaltungsabrechnungen
  • Instandhaltungsrücklagen
  • Sonderumlagen
  • Wohnungseigentümerversammlungen
  • Anfechtungsverfahren nach Beschlüssen in Versammlungen
  • Bauliche Veränderungen
  • Instandsetzungen

 

Unter dem Begriff des Immobilienrechts ist aber noch viel mehr zu verstehen. Sei es bei nachbarschaftlichen Auseinandersetzung wegen einer Grenzbebauung oder Immissionen, wegen Grunddienstbarkeiten, Wohnrechten oder Grundschulden, bei allen Fragen rund um die Immobilie stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Dies gilt natürlich auch für alle Fragen des Maklerrechts, d.h. der Ausgestaltung von Maklerverträgen, der Prüfung oder Durchsetzung von Provisionsansprüchen.