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Fachanwalt für Mietrecht

Das Mietrecht ist Teil des BGB. Kernstück ist der Mietvertrag, den Mieter und Vermieter bestimmen und bereits hier die rechtlichen Grundlagen setzen.

 

Die Mehrzahl der Menschen leben in einer Wohnung zur Miete, so dass dieses Rechtsgebiet fast jedem schon einmal begegnet ist. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Abschluss des Mietvertrags und der Übergabe der Wohnung. Bereits hier werden häufig die Grundlagen für spätere Streitigkeiten gesetzt. Insbesondere bei der Ausgestaltung von Mietverträgen, sei es für Wohnungen oder Gewerbe, ist genau hinzuschauen, welche Regelungen möglich sind und welche nicht.

 

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht werden Sie von  Rechtsanwalt Anger zu allen Fragen des Mietrechts umfassend beraten und vertreten:

 

Mehrfamilienhaus mit Wohnungen

 

  • Ausgestaltung von Wohnraum- oder Gewerberaummietverträgen
  • Prüfung von Mietverträgen
  • Kaution und Kautionsrückzahlung
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Mietforderungen
  • Modernisierung
  • Mieterhöhung nach Modernisierung
  • Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete bspw. auf Grund eines Mietspiegels
  • Mängel und Mietminderung
  • Instandsetzung- und Instandhaltung
  • Schönheitsreparaturen
  • Schadensersatzansprüchen
  • Untervermietung
  • Kündigung wegen Zahlungsverzug
  • Eigenbedarfskündigung
  • außerordentliche, fristlose Kündigungen wegen Vertragspflichtverletzungen

 

Im Laufe des Mietverhältnisses, welches häufig über Jahre hinweg andauert, können dann ebenfalls die verschiedensten Unstimmigkeiten auftreten, sei es bei einer Betriebskostenabrechung, beim Auftreten von Mängeln, bei Mieterhöhungen zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach einer Modernisierung.

 

Nicht zuletzt bei Beendigung des Mietverhältnisses bzw. zur Beendigung des Mietverhältnisses ist anwaltlicher Rat gefragt. Ein Mietverhältnis über eine Wohnung kann nur unter bestimmten engen Voraussetzungen gekündigt werden und soziale Härten sind in jedem Fall zu beachten. Nicht selten stellen sich aber erst nach Auszug aus der Wohnung wichtige Fragen nach der Renovierung, der Kaution, noch offenen Nebenkostenabrechungen oder beschädigten Einrichtungen.