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Verhalten am Unfallort

Ein Unfall ist schnell passiert. Für die meisten Menschen ist dies ein außergewöhnliches Ereignis und somit auch mit Stress und Anspannung verbunden. Um auch in einer solchen Situation die Ruhe zu bewahren, möchte ich einige Verhaltshinweise geben, damit Sie bei einer Schadensregulierung keine Nachteile erleiden.

Am Unfallort sollten generell keine Aussagen über Schuld oder Teilschuld getroffen werden. Auch wenn sich hieraus kein eigenständiges Schuldanerkenntnis herleiten lässt, kann sich eine solche Äußerung im Rahmen einer Beweisaufnahme als äußerst ungünstig darstellen.

Bei jedem Unfall sollte die Polizei sofort informiert werden. Bis die Polizei eintrifft, vergeht meistens einige Zeit. Wichtig ist, dass man als Unfallbeteiligter bis dahin den Verkehr entsprechend sichert. Anderenfalls droht ein Bußgeld. Entsteht durch die fehlende Sicherung ein Sachschaden, wird es noch teurer. Bei der Sicherung der Unfallstelle, ist auch eine Warnweste zu tragen.

Zudem wird oft übersehen, dass bei geringfügigen Schäden die Unfallstelle sofort zu räumen ist. Man ist also noch vor dem Eintreffen der Polizei verpflichtet, so zur Seite zu fahren, dass der Verkehr nicht übermäßig behindert wird. Allerdings darf man keine Unfallspuren beseitigen, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen werden konnten.

Alle notwendigen Daten der Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Versicherung mit Versicherungsnummer, Art der Beteiligung) sind am Unfallort auszutauschen. Ein Unfallbeteiligter, der sich vom Unfallort entfernt ohne die obigen Angaben zu ermöglichen, macht sich strafbar.

Generell gilt: Ruhe bewahren und die Polizei informieren. Im Anschluss muss selbstverständlich der Schaden ermittelt werden und auch geklärt werden, wer den Unfall verschuldet hat, um eine entsprechende Schadensregulierung vornehmen zu können.

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