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Eheschließung und Ehevertrag

Ehevertrag

Im Rahmen einer Eheschließung oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft übernehmen beide beteiligten Parteien diverse Rechte sowie Pflichten. Einige dieser Rechte und Pflichten treten mit der Eheschließung in Kraft, während andere erst im Falle einer Trennung oder Scheidung zum Tragen kommen. Gerade in diesem Zusammenhang kann der Abschluss eines Ehevertrags in Kombination mit der Eheschließung ratsam sein. Dieser regelt viele Details des Zusammenlebens sowie auch der Vorgehensweise bei einer eventuellen Scheidung. Als Fachanwalt für Familienrecht berate ich Sie gern rund um das Thema Eheschließung und setze auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen einen individuell auf Sie abgestimmten Ehevertrag auf.

Welche rechtlichen Folgen hat eine Eheschließung?

Normalerweise sollte eine Eheschließung mit der Absicht erfolgen, den Rest des Lebens gemeinsam mit dem Partner zu verbringen. Sollten sich diese Pläne aus welchen Gründen auch immer ändern, existiert das Recht auf eine Scheidung, ohne dass hierfür einem der beiden Partner eine Schuld am Scheitern zugewiesen werden muss. Nach einer Eheschließung können die Parteien von diversen ökonomischen Vorteilen wie etwa dem Ehegattensplittung sowie einer Familienversicherung profitieren. Gleichzeitig haben die Ehepartner nach der Eheschließung überdies die Verpflichtung füreinander sowie auch gegebenenfalls für (gemeinsame) Kinder zu sorgen. Sofern keine alternativen Regelungen getroffen wurden, leben die Paare in einer Zugewinngemeinschaft miteinander. Bei einer Trennung spielen verschiedene Themen wie Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensausgleich und Güterrecht eine entscheidende Rolle. Viele dieser Aspekte werden aufgrund romantischer Vorstellungen zur Ehe bei der Eheschließung oftmals nicht bedacht. Gerade weil viele der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Ehe obligatorisch sind und weitreichende Konsequenzen haben können, ist es wichtig sich vorab ausreichend zu informieren.

Wie funktioniert ein Ehevertrag?

Wer einen Ehevertrag aufsetzt, der schützt sich hiermit in erster Linie vor den möglichen Folgen, die eine Trennung bzw. Scheidung mit sich bringen kann. Im Fokus stehen vorrangig Themen rund um Vermögen, Unterhalt sowie Rentenansprüche. Ein Ehevertrag sorgt dafür, dass nach einer Scheidung alle relevanten Fragen bereits vorab geklärt sind. Wenn Paare zum Beispiel nicht in einer Zugewinngemeinschaft zusammenleben möchten, sondern eine Gütertrennung bevorzugen, so kann dies in einem Ehevertrag festgehalten werden. Auch deutlich persönlichere Regeln können in einem Ehevertrag dokumentiert werden. Allerdings sind die meisten dieser Aspekte vor einem Gericht in Deutschland nicht einklagbar.

Ehevertrag nur nach juristischer Rücksprache unterzeichnen

Ein Ehevertrag sollte stets so aufgesetzt werden, dass beide Ehegatten gleichermaßen durch den Vertrag unterstützt werden. Vom Gesetzgeber ist vorgesehen, dass ein Ehevertrag nur dann wirksam wird, wenn er durch einen Notar beglaubigt wird. Bevor Sie jedoch den Ehevertrag unterzeichnen, rate ich Ihnen einen Fachanwalt für Familienrecht zu konsultieren. Mit meiner jahrelangen Expertise auf dem Gebiet des Familienrechts kann ich Ihnen helfen zusammen mit Ihrem (zukünftigen) Ehepartner einen Ehevertrag aufzusetzen, der Sie beide glücklich machen wird. Tatsächlich kann ein Ehevertrag auch dann noch abgeschlossen werden, wenn die Eheschließung bereits stattgefunden hat. Gern beantworte ich all Ihre Fragen diskret und fachspezifisch in einem informativen Erstgespräch.