Für wen eignet sich die Online-Scheidung?
Die Online-Scheidung ist für alle diejenigen sinnvoll, welche sich den Weg zum Anwalt sparen wollen, sei es aus beruflichen Gründen oder sei es einfach, um Zeit zu sparen. Es sollte aber beachtet werden, dass die wesentlichen Folgen einer Trennung bereits geklärt sein sollten, bspw. durch eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Für Auseinandersetzungen aus dem Bereich der Vermögensauseinandersetzung, des Unterhaltes oder des Sorgerechtes empfiehlt es sich auch das persönliche anwaltliche Gespräch zu suchen.
Die Online-Scheidung bietet die Möglichkeit mit einem minimalen Aufwand die Scheidung zu vollziehen.
Was genau ist die Online-Scheidung?
Der Begriff “Online-Scheidung” weckt eigentlich falsche Erwartungen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Scheidung, die online durchgeführt wird, sondern lediglich um ein Online-Verfahren, welches die Einreichung von Anträgen sowie die Kommunikation beschleunigt. Bei einer Online-Scheidung geht es demnach in erster Linie darum das Scheidungsverfahren zu verkürzen: Kommunikation per E-Mail und Telefon im Gegensatz zu persönlichen Terminen in der Kanzlei sparen Zeit und damit auch Geld.
Auch wer die Online-Scheidung nutzt, muss zusammen mit dem ehemaligen Ehepartner noch immer vor Gericht erscheinen. Es genügt jedoch, dass einer der Eheleute anwaltlich vertreten ist. Die Kosten von zwei Anwälten lassen sich damit vermeiden.
Sobald der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht worden ist, läuft das gerichtliche Scheidungsverfahren, wie eine normale Scheidung ab. Das Gericht wird zunächst einen Gerichtskostenvorschuss anfordern. Nachdem dieser gezahlt ist, wird der Scheidungsantrag förmlich zugestellt. Im Anschluss wird das Gericht Fragebögen zum Versorgungsausgleich an die Eheleute versenden. Der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, ist die einzige Scheidungsfolgesache, welche das Gericht von Amtswegen, also ohne einen gesonderten Antrag durchgeführt. Aber auch hier bestehen Ausnahmen, bspw. bei einem Ausschluss in einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder bei Ehen von kurzer Dauer.
Nachdem dann die Auskünfte des jeweiligen Versorgungsträgers eingeholt worden sind, wird das Gericht einen Termin zur Scheidung bestimmen. An diesem müssen Sie und auch der andere Ehegatte persönlich erscheinen, da Sie vom Gericht auch persönlichen angehört werden müssen. Lässt die berufliche Situation eine solche Anhörung nicht zu, da Sie ggf. im Ausland tätig sind, kann auf einen gesonderten Antrag auch eine vorgezogene Anhörung durchgeführt werden. Am eigentlichen Scheidungstermin müssen Sie dann nicht nochmal teilnehmen.
Wieviel kostet die Online-Scheidung?
Die Gerichtskosten bei einer Scheidung sind genauso wie das Honorar für den Anwalt gesetzlich festgelegt. Es existiert eine Gebührenordnung, die auch durch die Nutzung der Online-Scheidung nicht umgangen werden kann.
Sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser wiederum wird bestimmt von den Einkommensverhältnissen der Eheleute, den Vermögensverhältnissen und den auszugleichenden Rentenanwartschaften.
Die genauen Kosten werden Ihnen auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben vor der Beauftragung selbstverständlich gesondert mitgeteilt.