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Vaterschaft

Vaterschaft anerkennen/anfechten

Die Vaterschaft für ein Kind zu übernehmen ist für viele Männer ein echtes Geschenk, kann sich unter ungünstigen Bedingungen jedoch schnell zu einem schwerwiegenden Problem entwickeln. Bei verheirateten Paaren wird dem Ehegatten der Kindsmutter die Vaterschaft automatisch zugeschrieben. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine offizielle Anerkennung der Vaterschaft notwendig. Hiermit übernimmt der Vater gleichzeitig Rechten und Pflichten, von denen einige vor allem mit Blick auf eine Trennung oder Scheidung relevant werden. Themen wie Unterhalt und Sorgerecht sollten in diesem Fall für alle Parteien, insbesondere aber zum Wohle des Kindes, möglichst einvernehmlich geklärt werden. Genauso wie bei berechtigten Zweifeln an einer Vaterschaft lohnt sich in diesem Fall die Konsultation eines erfahrenen Anwalts für Familienrecht. Gern stehe ich Ihnen für eine umfangreiche Beratung oder aber auch eine Vertretung vor Gericht zur Verfügung.

Vaterschaft anerkennen

Wer in einer nicht-ehelichen Gemeinschaft ein Kind zeugt, hat das Recht die Vaterschaft für dieses Kind zu übernehmen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte freiwillige Willenserklärung, die im Normalfall nicht erzwungen werden kann. Auch kann die Vaterschaft nicht gegen den Willen der Mutter anerkannt werden, sondern bedarf ihrer Zustimmung. Für den Fall, dass das Kind bereits volljährig ist, kann auch das Kind der Übernahme der Vaterschaft zustimmen. Wer die Vaterschaft für ein Kind anerkennt, wird automatisch mit verschiedenen Rechten und Pflichten konfrontiert, die im Normalfall ein Leben lang bestehen. So wird zwischen Kind und Vater automatisch ein Verwandtschaftsverhältnis etabliert, welches auch die weiteren Verwandten des Vaters einbezieht. Dies ist vor allem mit Blick auf eine eventuelle Erbfolge sowie die Staatsangehörigkeit relevant. Für den Vater ergeben sich Unterhaltspflichten sowie Sorgerechtsansprüche. Das Kind wiederum wird gegenüber dem Vater ebenfalls sorgepflichtig, sobald es in die Volljährigkeit eintritt.

Vaterschaft anfechten

Unter Berücksichtigung verschiedener familiärer Situationen können unterschiedliche Personen vor Gericht eine Vaterschaft anfechten. Das können zum Beispiel die Mutter des Kindes sowie das Kind selbst, aber auch der (bisherige) Vater oder eine dritte Person sein. Wer die Vaterschaft anfechten will, benötigt hierfür in der Regel verschiedene Beweise, die vor Gericht vorgetragen und nachgeprüft werden können. War der (bisherige) Vater beispielsweise zum Zeitpunkt der Empfängnis unfruchtbar, sollte ein ärztliches Gutachten zu diesem Umstand vorliegen. Eine DNA-Analyse kann für eine Anfechtung der Vaterschaft ausreichend sein, ist jedoch vor Gericht nur dann zulässig, wenn sie mit Einverständnis des Kindes angefertigt wurde. Zudem sind bei einer Anfechtung der Vaterschaft konkrete Verjährungsfristen zu berücksichtigen, die unbedingt eingehalten werden sollten.

Warum Vaterschaft anfechten?

Aktuell ist die rechtliche Situation in Deutschland dergestalt, dass vor allem die Position der Mutter gegenüber dem Vater gestärkt wird. Diese hat gegenüber dem Vater keine Verpflichtung ihn über eine Scheinvaterschaft aufzuklären, solange dieser nicht aktiv nach dem vorliegenden Sachverhalt fragt. Leugnet die Mutter bewusst und absichtlich die Scheinvaterschaft, können Schadensansprüche bestehen. Zudem sind gegebenenfalls Regressansprüche gegeben, mit denen der Scheinvater zumindest einen Teil eines eventuell fälschlich gezahlten Unterhalts vom tatsächlichen biologischen Vater zurückbekommen kann.

Fragen zur Vaterschaft mit juristischem Beistand klären

Vaterschaft sowie die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten ist für viele Männer ein sensibles Thema. Die emotionale Bindung zu einem Kind kann hierbei genauso eine wichtige Rolle spielen wie regelmäßig geleistete Unterhaltszahlungen im Falle einer Trennung. Eine Vaterschaftsanerkennung sollte demnach vor allem in komplizierten Konstellationen nicht vorschnell erfolgen oder intuitiv angefochten werden. Als Rechtsanwalt für Familienrecht habe ich schon viele Väter ebenso wie Nicht-Väter durch Rechtsstreitigkeiten mit Blick auf die Vaterschaft begleitet. Gern stehe ich auch Ihnen bei diesem komplexen Thema zur Seite. Diskretion und Sensibilität gehen dabei selbstverständlich Hand in Hand. Nehmen Sie gleich Kontakt zu mir auf.