Menu

Umgangsrecht

Umgangsrecht

Das Umgangsrecht ist innerhalb des Familienrechts zu verorten und betrifft vorrangig den Umgang, den Kinder mit Eltern und anderen Personen haben. Geregelt ist im Umgangsrecht, dass beide Elternteile das Recht besitzen, Umgang mit dem eigenen Kind zu pflegen – unabhängig davon, ob Ihnen auch das Sorgerecht zugeteilt wurde oder nicht. Auf der anderen Seite besagt das Umgangsrecht aber auch, dass Kinder das Recht auf einen Umgang mit ihren Eltern haben. Eine Erweiterung des Umgangsrechts auf Personen außerhalb der Eltern-Kind-Beziehung ist möglich. Schwierigkeiten mit dem Umgangsrecht entstehen häufig wenn Eltern eine Scheidung oder eine dauerhafte Trennung anstreben. Im Interesse des Kindes sollten Sie sich in diesem Fall an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden, der Sie bei der Wahrung all Ihrer Recht und Pflichten berät und vertritt. Ich stehe Ihnen hierfür gern zur Seite.

Umgangsrecht und Scheidung

Wenn Paare mit gemeinsamen Kindern sich scheiden lassen oder voneinander trennen, behalten sie in der Regel das gemeinsame Sorgerecht inne, sofern dies bereits im Vorfeld bestanden hat. In manchen Fällen wird jedoch im Rahmen der Trennung das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben und einem Elternteil allein zugesprochen. Davon unberührt bleibt jedoch das Umgangsrecht: Auch Elternteile, die kein Sorgerecht innehaben, besitzen ein Umgangsrecht (bzw. eine Umgangspflicht) gegenüber ihrem Kind. Das bedeutet, dass sie mit dem Kind regelmäßigen Umgang pflegen dürfen und sollen. Das Elternteil wiederum, bei dem das alleinige Sorgerecht verblieben ist, darf nichts versuchen oder unternehmen, um diesen Umgang zu verhindern oder zu stören. Entgegen der allgemeinen Auffassung bedarf es bezüglich des Umgangsrechts normalerweise keiner gerichtlichen Entscheidung und Eltern können selbst entscheiden, wie und in welcher Form sie das Umgangsrecht ausleben. Nur wenn die Eltern sich untereinander nicht einigen können oder ein Elternteil seinen Umgangspflichten nicht nachkommt, kann es notwendig sein, eine gerichtliche Umgangsregelung zu erwirken.

Gerichtliche Regelung vom Umgangsrecht

Sollte eine gerichtliche Umgangsregelung notwendig werden, wird unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte, bei denen unter anderem die Eltern und das betreffende Kind gehört werden, eine offizielle Regelung geschaffen, die im Detail festlegt, wie der Umgang zukünftig abzulaufen hat. In vielen Fällen gibt die gängige Praxis vor, dass das Elternteil, welches kein Sorgerecht besitzt, das Kind alle 14 Tage an den Wochenenden sowie in den Schulferien sehen darf. Die Kosten (zum Beispiel für die Anfahrt oder die Verpflegung) für den Umgang sind normalerweise vom betreffenden Elternteil selbst zu zahlen. Es besteht allerdings kein Anspruch des Elternteils mit Sorgerecht darauf, dass das Elternteil ohne Sorgerecht das Kind am Wochenende zu sich holt. Die gerichtliche Regelung berücksichtigt immer individuelle Situationen. Die konkrete Ausgestaltung des Umganges hängt immer vom Einzelfall ab.

Umgang mit Dritten

Weniger bekannt als das Umgangsrecht von Eltern ist in der Regel das Umgangsrecht von Kindern in Bezug auf Großeltern und Geschwister. Genauso wie diese ein Recht auf Umgang mit dem Kind haben, gilt selbiges auch für ehemalige Lebenspartner eines Elternteils, wenn diese eine intensive Bindung zum Kind nachweisen können. Im Fokus stehen hierbei aber stets die Entwicklung und das Wohl des Kindes. Für Dritte gibt es normalerweise keine Verpflichtung einen Umgang zu pflegen. Wer diesen einfordern möchte, muss deshalb in der Regel im Einzelfall den Beweis erbringen, dass ein Umgang dem Interesse des Kindes förderlich ist.

Juristischen Beistand bei Fragen zum Umgangsrecht beanspruchen

Ganz gleich, ob Sie nach einer Regelung bezüglich des Umgangsrechts für Ihr Kind suchen oder ob sie als Großvater oder Großmutter gern Ihr Enkelkind häufiger sehen möchten – sensiblen und emotionsgeladenen Themen wie etwa dem Umgangsrecht sollten Sie nicht allein begegnen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie dabei die bestmögliche Lösung für das Kind zu finden. Eine vertrauensvolle und kompetente Beratung ist hierfür der erste Schritt. Sprechen Sie mich an.