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Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Lebensgemeinschaft

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft wird aus rechtlicher Sicht in vielen Fällen anders behandelt als eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft. Als alternative Bezeichnung wird auch der Begriff eheähnliche Gemeinschaft verwendet, wobei hiermit ausschließlich heterosexuelle Beziehungen gemeint sind. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden hingegen in der Regel als lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften bezeichnet. Wichtiges Merkmal für die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist, dass Paare in einem eheähnlichen Zustand leben, der auf Dauer ausgerichtet und von einer innigen Bindung bestimmt wird. Zudem müssen beide Partner darin bestrebt sein, für den jeweils anderen Verantwortung zu übernehmen und für ihn einzustehen. Mit Blick auf die Rechtslage für die nichteheliche Lebensgemeinschaft sind verschiedene Aspekte gerade mit Blick auf eine potentielle Trennung relevant. Gern erläutere ich Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht alle wichtigen Faktoren im Detail.

Wann spricht man von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Der Zeitpunkt, an dem von zwei Menschen als Ehepartner gesprochen wird, ist relativ eindeutig zu fixieren. Bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sieht das etwas anders aus: Ab wann leben Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und was unterscheidet sie von Paaren, die zwar zusammen leben, aber nicht Teil einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sind?  Die Übergänge zwischen beiden Varianten sind fließend, weshalb eine genaue Definition in der Regel schwerfällt. Insgesamt sollte die Beziehung auf Dauer ausgelegt sein, während sich das Zusammenleben wie bei verheirateten Paaren gestaltet. Wohngemeinschaften mit einem gemeinsamen Haushalt oder auch Partnerschaften mit vorrangig sexueller Motivation sind per Definition keine nichteheliche Lebensgemeinschaft.

Probleme bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Anders als die Ehe genießt die nichteheliche Lebensgemeinschaft keinen besonderen rechtlichen Schutz. Sämtliche Gesetze, die beispielsweise bei einer Scheidung zum Tragen kommen, können bei der Trennung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht angewendet werden, weil die nichteheliche Lebensgemeinschaft nun einmal keine Ehe ist. Wenn sich jedoch die gemeinsame Zeit dem Ende neigt, müssen viele Fragen geklärt werden: Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wie steht es um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder? Und was für Regelungen sind mit Blick auf einen möglichen Versorgungsausgleich zu beachten? Viele dieser Fragen müssen im Detail geklärt werden und sind von den spezifischen Situationen abhängig. Pauschallösungen und -antworten sind meist nicht möglich.

Zufriedenstellende Lösungen dank juristischer Beratung

Wenn Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder gelebt haben und bei Ihnen nun eine Trennung vor der Tür steht, kann sich für Sie die Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht lohnen. Ich erkläre Ihnen gern, welche Rechte und Pflichten nun auf Sie zukommen und wie Sie möglichst alle Bereiche einvernehmlich und entsprechend ohne größere Belastung mit Ihrem ehemaligen Partner klären. Doch nicht nur wenn eine Trennung sich anbahnt, kann ich Ihnen als Anwalt für Familienrecht weiterhelfen. Auch während Ihrer gemeinsamen Zeit können Sie sich selbst als nichteheliche Lebensgemeinschaft einige rechtliche Vorteile verschaffen. Gern berate ich Sie hinsichtlich aller relevanten Themen in einem info