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Trennung/Trennungsvereinbarung

Trennungsvereinbarung

Die Trennung ist für die meisten Paare ein schwerer Schritt, der mit vielen Emotionen verbunden ist. Wenn die gemeinsame Zeit sich dem Ende neigt, weil die individuellen Lebenswege und -entwürfe nicht mehr zueinander passen, wird mit der Trennung ein Schlussstrich unter die Partnerschaft gezogen. Eine Trennung kann sowohl bei verheirateten Paaren als auch bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein vorkommen. Sie führt in vielen Fällen langfristig zu einer Scheidung, muss aber nicht immer das endgültige Ende einer Beziehung markieren. Viele Paare nutzen eine Trennung auch, um sich eine Auszeit zu nehmen oder ihre Gefühle neu zu sortieren, um schließlich vielleicht wieder zum Partner zurückzufinden. Unabhängig für die langfristigen Ziele bei einer Trennung sollten von vornherein verschiedene Dinge beachtet werden: Was geschieht mit den gemeinsamen Kindern? Wer verbleibt im gemeinsam gekauften Haus? Wie wird der im Laufe der Beziehung angesammelte Hausrat aufgeteilt? Eine Trennungsvereinbarung kann hierbei helfen. Gern stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht bei allen Fragen rund um die Trennung sowie eine Trennungsvereinbarung zur Seite.

Trennung ist für eine Scheidung notwendig

Wenn eine Partnerschaft zu Ende geht, ist dies für alle Beteiligten eine Erfahrung, die mit allerlei Beschwerlichkeiten verbunden ist. Abgesehen von der emotionalen Belastung müssen viele Dinge und Details geklärt werden. Viele Aspekte für das Vorgehen bei einer Trennung bzw. einer angestrebten Scheidung sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Rede ist in diesem Zusammenhang häufig vom sogenannten Trennungsjahr. Bevor eine Scheidung rechtskräftig umgesetzt werden kann, müssen die Paare dieses Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Erst im Anschluss daran können die entsprechenden Dokumente unterzeichnet werden. Den Beginn der Trennung markiert in der Regel der Auszug eines Partners aus dem gemeinsamen Haushalt. Offiziell genügt als Datum für die Trennung aber auch der Tag, an dem ein Partner dem anderen die Trennungsabsicht klar und deutlich vermittelt hat. Sich dieses Datum zu notieren, kann demnach für eine spätere Scheidung besonders relevant sein. Anschließend ist es erforderlich, dass die Partner zwei voneinander getrennte Haushalte führen. Wie das gegebenenfalls auch unter einem Dach möglich ist, kann ich Ihnen gern in einem ausführlichen Gespräch erläutern.

Trennungsvereinbarung für die Regelung aller relevanten Details

Wenn eine Trennung ins Haus steht, müssen beide Partner sich über viele Details Gedanken machen: Gemeinsame Kinder, eine geteilte Wohnung oder ein Haus sowie mögliche Zahlungen von Unterhalt spielen eine wichtige Rolle. Mit einer Trennungsvereinbarung können diese Aspekte einvernehmlich geregelt werden. Die Trennungsvereinbarung gilt für die befristete Dauer der Trennung und wird bei einer sich anschließenden Scheidung durch entsprechende Vereinbarungen abgelöst. Zu den typischen Details, die über eine Trennungsvereinbarung reguliert werden, gehören unter anderem:

  • Verbleib in der ehelichen Wohnung/Haus
  • Aufenthaltsrecht und Umgangsrecht bei Kindern
  • Unterhalt für Kinder
  • Trennungsunterhalt

Darüber hinaus wird in der Trennungsvereinbarung auch das Datum der Trennung festgehalten. Mit der Hilfe einer solchen Vereinbarung können Differenzen, Streitpunkte und Uneinigkeiten während der Trennungszeit aus dem Weg geräumt werden. Das schafft für beide Parteien eine verlässliche Basis, die ihnen während der emotionalen Trennungszeit Stabilität bieten kann.

Trennungsvereinbarung gemeinsam mit einem Anwalt aufsetzen

Damit eine Trennungsvereinbarung im Ernstfall auch einer rechtlichen Prüfung standhalten kann, sollten Sie diese nicht in Eigenregie aufsetzen, sondern zusammen mit einem erfahrenen Partner entwerfen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Trennungsvereinbarung rechtlich wirksam werden kann und dass alle relevanten Aspekte rund um Ihre Trennung sinnvoll und umfassend geregelt sind. Als Rechtsanwalt für Familienrecht unterstütze ich Sie gerne bei der Gestaltung einer Trennungsvereinbarung und kläre Sie im persönlichen Gespräch über mögliche Folgen und Konsequenzen einer Trennung mit anschließender Scheidung auf. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedarf. Diskretion und eine vertrauensvolle Beratung zeichnen meine Arbeit genauso aus wie die Fähigkeit mögliche Konfliktpotentiale schon im Vorfeld zu erkennen und aus dem Weg zu räumen. Kontaktieren Sie mich deshalb am besten noch heute.