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Sorgerecht und Wechselmodell

Sorgerecht und Wechselmodell

Das Sorgerecht ist auch unter dem Begriff “Elterliche Sorge” bekannt und bezeichnet ein Recht von Eltern, das einen inhärenten Pflichtcharakter besitzt. Beim Sorgerecht geht schließlich darum, dass Eltern sowohl das Recht als auch die Verpflichtung haben für ihre Kinder zu sorgen. Beides bezieht sich übrigens nicht nur auf die Person des Kindes, sondern auch auf dessen Vermögen. Insbesondere wenn es zu einer Trennung oder einer Scheidung der Eltern kommt, wird das Sorgerecht zu einem wichtigen Thema. Im Interesse der Kinder lohnt es sich eine einvernehmliche Einigung anzustreben, bei der ich als Rechtsanwalt für Familienrecht Ihnen gern behilflich bin.

Wer ist Inhaber des Sorgerechts?

In Deutschland gibt es verschiedene Konstellationen, in denen Eltern sich das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder teilen. In anderen Fällen besitzt nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht. Sind die Eltern miteinander verheiratet, wenn ein gemeinsames Kind geboren wird, so fällt ihnen automatisch ein gemeinsames Sorgerecht für dieses Kind zu. Gleiches gilt, wenn die Eltern einander erst nach der Geburt heiraten. Sollten Elternpaare sich gegen eine Heirat entschließen, können sie das gemeinsame Sorgerecht auch bekommen, indem sie eine sogenannte Sorgeerklärung unterschreiben. Ohne eine solche Sorgeerklärung verbleibt das alleinige Sorgerecht bei unverheirateten Eltern stets bei der Mutter. Die Vaterschaft allein genügt dementsprechend für Väter nach der aktuellen Gesetzeslage nicht, um das gemeinsame (oder gar alleinige) Sorgerecht zu erlangen. Ein Antrag beim Familiengericht ist notwendig, um selbiges zu erhalten.

Sorgerecht und Scheidung

Innerhalb einer intakten Ehe oder eheähnlichen Partnerschaft, in der beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind haben, sind die Verhältnisse klar geregelt. Sollte jedoch eine Scheidung oder Trennung ins Haus stehen, müssen die Karten bisweilen neu gemischt werden. Unter normalen Umständen verbleibt auch bei einer Scheidung das Sorgerecht gemeinsam bei beiden Elternteilen. Sollten zwischen den Geschiedenen oder Getrennten jedoch unüberbrückbare Differenzen liegen und ist eine einvernehmliche Ausübung des Sorgerechts im Interesse des Kindes nicht möglich, kann vor Gericht das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Bei dem hiermit zusammenhängenden Ablauf sind in der Regel starke Emotionen eingebunden, insbesondere wenn beide Elternteile das alleinige Sorgerecht für sich beanspruchen. In dieser belastenden Phase sollten Betroffene deshalb nicht auf einen anwaltlichen Beistand verzichten, um die eigene Position zu stärken und eine schnelle Entscheidung im Interesse des Kindes herbeizuführen.

Wechselmodell bei gemeinsamem Sorgerecht

Wenn Eltern getrennte Wege gehen, sich aber weiterhin das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder teilen, kommen verschiedene Modelle der Umsetzung in Frage. In den meisten Fällen verbleiben die Kinder trotz des gemeinsamen Sorgerechts bei einem Elternteil und haben dort ihren Lebensmittelpunkt. Das sogenannte Wechselmodell soll in diesem Zusammenhang für mehr Ausgeglichenheit sorgen: Nach diesem Wechselmodell lebt das Kind abwechselnd bei beiden Elternteilen. So können beide im gleichen Umfang ihr Sorgerecht ausüben und das Kind kann gleichwertige Beziehungen zu ihnen aufbauen und ausleben. Was in der Theorie gut aussieht, scheitert in der Praxis leider häufig an der Durchführbarkeit: Damit das Wechselmodell funktioniert und tatsächlich im Interesse des Kindes umgesetzt werden kann, ist es notwendig, dass auch zwischen den geschiedenen Elternteilen grundsätzliche Einigkeit herrscht. Darüber hinaus sollten beide Elternteile so nah beieinander wohnen, dass das Kind jederzeit in seiner gewohnten Lebensumgebung verbleiben kann. Ein besonders hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit und Kommunikationswilligkeit sind ebenfalls Voraussetzung zur Ausübung des Wechselmodelles.

Juristische Beratung rund um das Sorgerecht wird empfohlen

Im Interesse Ihres Kindes sollten Sie bei allen Fragen rund um das Thema Sorgerecht eine kompetente Meinung zurate ziehen. Hiermit sind vor allem Belange rund um gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht gemeint. Als Rechtsanwalt für Familienrecht setze ich mich für die bestmögliche Sorgerechts-Lösung zum Wohle Ihres Kindes ein. Kontaktieren Sie mich am besten direkt, damit wir gemeinsam eine schnelle Entscheidung bewirken können.