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Scheidung in Thüringen – Ihre Kanzlei Silvio Anger

Trennungsjahr, Unterhaltsforderungen, Vermögenauseinandersetzungen – eine Scheidung in Thüringen bringt für Paare viele Herausforderungen mit sich. Das gilt sowohl bei einer einvernehmlichen Scheidung als auch bei Trennungsverfahren, in denen sich die Betroffenen nicht einig sind. Um eine Scheidung in Thüringen zu regeln, existieren verschiedene gesetzliche Vorschriften. Die meisten dieser Regeln und Gesetze sind dem Laien nicht bekannt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich für Ihre Scheidung in Thüringen einen verantwortungsvollen und erfahrenen Partner an Ihre Seite holen. Als Fachanwalt für Familienrecht kenne ich mich mit Scheidungsverfahren in Thüringen bestens aus. Diskret, persönlich und mit einem offenen Ohr für Ihre aktuelle Situation helfe ich Ihnen gemeinsam mit meinem Team Ihre bevorstehende Scheidung schnell und unkompliziert abzuwickeln. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt auf.

Scheidung

 

Wie und wo ist eine Scheidung in Thüringen geregelt?

Wenn Sie in Thüringen leben und sich scheiden lassen möchten, müssen Sie genauso wie in allen anderen Bundesländern diverse Gesetze und Richtlinien beachten. Kommt es zu einer Scheidung, sind viele Paare oftmals verbittert und möchten die eheliche Verbindung und den ehemaligen Partner einfach nur so schnell wie möglich hinter sich lassen. Damit es hierbei nicht zu Kurzschlussreaktionen kommt, die den Beteiligten hinterher leidtun, sind sämtliche Aspekte, die eine Scheidung in Thüringen betreffen, im BGB sowie im FamFG vorgegeben. Dabei geht es nicht nur um den juristischen Akt der Scheidung an sich, sondern auch um sämtliche Konsequenzen, die sich hieraus für die Zukunft ergeben. Immerhin haben Sie während der Ehe mit Ihrem Partner vermutlich gemeinsam Vermögen angehäuft, zusammen in einer Wohnung oder in einem Haus gelebt und vielleicht sogar gemeinsame Kinder in die Welt gesetzt. Potentielle Folgen Ihrer Scheidung in Thüringen sind allesamt im BGB geregelt. Die entsprechenden Gesetze beim Scheidungsverfahren zu berücksichtigen ist Pflicht. Der Akt der Scheidung selbst wird deshalb auch vor dem jeweils zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Dabei herrscht sogenannter Anwaltszwang. Gern helfe ich Ihnen dabei den Überblick über die verschiedenen Paragraphen zu behalten.

 

Wann kann ich meine Scheidung in Thüringen durchführen?

Sie haben sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin auseinandergelebt und wollen nun eine Scheidung in Thüringen durchführen lassen? Zunächst einmal gilt: Im Normalfall muss hierfür vorab das sogenannte Trennungsjahr eingehalten werden. Erst danach kann ein Scheidungstermin vereinbart werden, bei dem die Ehe geschieden wird. Das gilt übrigens auch mit Blick auf die sogenannte Online-Scheidung. Diese entspricht, entgegen der allgemeinen Auffassung, keinem abkürzenden Schnellverfahren. Auch bei einer Online-Scheidung müssen Sie das Trennungsjahr einhalten und vor Gericht erscheinen. Erst dann wird Ihre Scheidung in Thüringen rechtskräftig.

 

Welche Details müssen bei einer Scheidung in Thüringen geregelt werden?

Wenn es um die Aspekte und Details geht, die rund um Ihre Scheidung in Thüringen geregelt werden müssen, kommt es stets auf Ihre besondere Lebenssituation an. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, müssen Themen wie Unterhalt, Umgangs– oder Sorgerecht besprochen werden. Zudem kommen auf Sie nach der Scheidung mit großer Wahrscheinlichkeit steuerliche Änderungen zu. Ein Versorgungsausgleich sowie eine Auseinandersetzung mit dem ehelichen und nicht-ehelichen Vermögen und der aktuellen Wohnsituation sind in den meisten Fällen unvermeidlich. Gern kann ich Sie als Rechtsanwalt im Familienrecht zu all diesen Themen beraten und Sie als kompetenter Partner durch Ihre Scheidung in Thüringen begleiten. Das gilt übrigens nicht nur dann, wenn Sie mit Ihrem ehemaligen Partner oder Ihrer ehemaligen Partnerin zerstritten sind und einen “Rosenkrieg” verhindern wollen: Auch Paare, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, müssen wegen des Anwaltszwangs einen Rechtsberater konsultieren. Gern stehen wir von der Rechtsanwaltskanzlei Anger Ihnen auch hierfür zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten gleich einen ersten unverbindlichen Gesprächstermin. Gern können wir hierbei bereits erste Fragen klären und gemeinsam besprechen, wie das weitere Vorgehen aussehen kann.